02261/ 47 92 840 INFO@ANKE-MORWINSKY.DE

Fragen und Antworten

 

Wo und Wie finden Sie meine Praxis?

Ich führe meine Praxis in Hülsenbusch, einem schönen Vorort von Gummersbach
(7km bis Gummersbach-Innenstadt).

Es befinden sich praxiseigene Parkplätze direkt am Haus.

Mit der Buslinie 316 ist die Praxis auch bequem ohne Auto zu erreichen. Von der Haltestelle „Hülsenhof“ sind es lediglich 2 Gehminuten bis zur Praxis.

 

Was ist eine Ernährungsberatung?

Die Ernährungsberatung (EB) kann in drei Bereichen der Prävention erfolgen.
Der erste ist die EB im Bereich Primärprävention, die keiner Zusammenarbeit mit dem Arzt bedarf, da sie sich an Gesunde richtet (§20,§ 20a SGBV). Diese dient der Krankheitsvorbeugung und –vermeidung. Hier werden in der Beratung ernährungsbezogene Grundsätze der Gesundheitsförderung und -erhaltung vermittelt. Auf diese Weise soll eine Mangel- und Fehlerernährung vermieden und das Risiko für Erkrankungen reduziert werden. Die individuelle Ernährungsweise soll verbessert und -falls gegeben- Ernährungsprobleme gelöst werden. Die kommunizierten Inhalte basieren auf aktuellen und wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen.
Die beiden anderen Bereiche entfallen auf die sogenannte Sekundär- und Tertiärprävention und damit die Ernährungstherapie.

Was ist eine Ernährungstherapie?

Die Ernährungstherapie (ET) oder auch ernährungstherapeutische Beratung richtet sich an Kranke und erfolgt in Kooperation mit dem behandelnden Arzt (Ernährungstherapie auf Basis des § 43 SGB V). Sie wird zur Behandlung ernährungsmitbedingter Erkrankungen oder bei krankheitsbedingten Ernährungsproblemen eingesetzt. Der Patient erhält Hilfestellungen, die seine Kompetenzen und Bedürfnisse berücksichtigen und sich an der jeweiligen Lebenssituation orientieren. Außerdem werden dem Patienten die krankhaften Veränderungen des Körpers erläutert, die für das Verstehen und die Umsetzung der ernährungstherapeutischen Maßnahmen notwendig sind.

Die ET umfasst  -je nach Fall- die Erstellung individueller Ernährungspläne und ggf. eine längerfristige Betreuung. Innerhalb eines therapeutischen Gesamtkonzepts auf der Basis wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse verfolgt die ET folgende Ziele:

  • Heilung oder Linderung der Erkrankung
  • nachhaltige Verbesserung der individuellen Ernährungsweise und des Essverhaltens orientiert an der medizinischen Notwendigkeit und den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Patienten.

Flyer Kassenärztliche Bundesvereinigung zum Thema Ernährungstherapie

Was ist der Unterschied zwischen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie?

Eine Ernährungsberatung nach §20 und §20a SGBV richtet sich an Gesunde und hat das Ziel dies auch zu bleiben und zu fördern. Die Inhalte basieren auf aktuellen, wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen, z.B. den D-A-CH-Referenzwerten, den DGE-Beratungs-Standards und den Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften. Grundsätze einer gesundheitsfördernden, vollwertigen Ernährung sollen vermittelt werde, um Mangel-und Fehlernährung zu vermeiden und das Risiko ernährungs-mitbedingter Krankheiten zu reduzieren. Hier ist keine Zusammenarbeit mit dem Arzt notwendig  .

Eine Ernährungstherapie auf Basis des §43 SGBV ist eine Beratung bei Erkrankungen und krankheitsbedingten Ernährungsproblemen. Dies bedeutet, dass es um Heilung oder Linderung von ernährungsbedingten Krankheiten (z.B. Laktoseintoleranz) geht.           Eine ernährungstherapeutische Behandlung darf nicht ohne Kooperation mit einem Arzt durchgeführt werden und bedarf einer Notwendigkeitsbescheinigung.                            Mit dieser kann eine Therapie im Regelfall von der jeweiligen Krankenkasse bezuschusst werden.

Erhalte ich von meinem Arzt ein Rezept oder eine Überweisung zur Ernährungstherapie?

Besteht die Notwendigkeit einer Therapie, so stellt der Arzt eine ebenso benannte Notwendigkeitsbescheinigung aus, die Sie dann an Ihre Krankenkasse weiterleiten.

TIPP! Sprechen Sie den Arzt gezielt auf diese budgetneutrale Bescheinigung an oder nehmen Sie das Musterformular gleicht mit zu Ihrem Arzttermin. 

Download Notwendigkeitsbescheinigung

Woran erkenne ich eine seriöse Ernährungsberatung?

 

Achtung! Der Begriff „Ernährungsberater“ ist gesetzlich nicht geschützt. Dies bedeutet, dass theoretisch jede Person Ernährungsberatung anbieten und sich dementsprechend titulieren darf.

Eine seriöseR/qualifizierte ErnährungsberaterIn…

  • … kann eine Anbieterqualifikation nachweisen; d.h. nach entsprechendem Studium/Ausbildung ist eine
  • Zertifizierung (DGE, VDOE, QUETHEB u.a.) erfolgt.                                          Somit kann eine Beratung/ Therapie
  • von der Krankenkasse bezuschusst werden.
  • bewirbt und verkauft keine Produkte.
  • Ernährungstherapie kann ausschließlich von zertifizierten EBs angeboten werden.

Wie lange dauert eine Beratung bzw. Therapie?

Die erste Beratungseinheit inklusive ausführlicher Anamnese dauert 60min. Die Folgegespräche dauern 45 min.

Was kostet eine Beratung bzw. Therapie?

Vor Beginn des Beratungs- bzw. Therapieprozesses wird Ihr Anliegen in einem kostenlosen Informationsgespräch besprochen und ein gemeinsames Ziel definiert. Anschließend wird auf Wunsch ein Kostenvoranschlag  erstellt, der je nach Ablauf unterschiedliche Komponenten beinhaltet wie z.B.: Ernährungsprotokoll, BIA-Anlaysen, Einkaufstraining etc..

Handelt es sich um eine Therapie, so kann diese im Regelfall von der jeweiligen Krankenkasse bezuschusst werden.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den entsprechenden Bezuschussungsmodalitäten.

Wie verläuft die Kostenübernahme durch meine Krankenkasse?

Die Krankenkassen bezuschussen ausschließlich Beratungen/Therapien bei zertifizierten Ernährungsfachkräften.

gesetzlich Versicherte

  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um sich nach den  Bezuschussungsmodalitäten zu erkundigen.
  • Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.
  • Eine Kopie dieser Bescheinigung und sowie die aktuellen Blutwerte, Befundberichte und ggf. Übersicht der Medikation reichen Sie bei mir ein.
  • Senden Sie das Original der Notwendigkeitsbescheinigung (und ggf. den Kostenvoranschlag von mir) an die Krankenkasse und warten auf Rückmeldung.
  • Sie nehmen meine Leistungen in Anspruch und zahlen die Rechnung.
  • Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse mittels Vorlage der Rechnung und einem Zahlungsnachweis den Antrag auf Bezuschussung/Rückerstattung unter Angabe Ihrer Kontoverbindung.

privat Versicherte

Nehmen Sie im Vorfeld der Beratung/Therapie unter Vorlage der Notwendigkeitsbescheinigung Kontakt mit Ihrer Krankenkasse und Ihrer Beihilfe auf. Eine Bezuschussung ist hier u.a. vom abgeschlossenen Vertrag mit der PKV abhängig.

 

Beihilfe

Die Ernährungstherapie ist beihilfefähig mit einem Erstgespräch und maximal 12 Einheiten innerhalb von 12 Monaten (Stand 2019). Wieviel hinzugezahlt wird, ist je nach Krankenkasse unterschiedlich.

 

Muss ich etwas zur beratung/therapie mitbringen?

Gerne mitzubringen sind:

  • die Kenntnis über das aktuelle Gewicht und die Körperlänge
  • die jüngsten Bluwerte
  • Liste der zur Zeit eingenommenen Medikamente
  • ggf. eine Kopie der Notwendigkeitsbescheinigung
  • Unterlagen über gestellte Diagnosen und Befunde

… und ein gutes Mass Motivation! smile

Was ist eine Notwendigkeitbescheinigung?

Jeder behandelnde Arzt kann seinem/er Patienten/in eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung -auch ärztliche Zuweisung genannt- zur Ernährungsberatung/Ernährungstherapie ausstellen.  Diese braucht weder auf Rezept verordnet, noch in Form einer Überweisung ausgestellt werden. Die Krankenkassen akzeptieren ein formloses Schreiben des Arztes mit Patientendaten, Indikation(en) und Anweisung(en). Die Unterschrift des Arztes ist natürlich absolut notwendig! Vordrucke vereinfachen diesen Vorgang. Daher empfiehlt es sich ein entprechendes Formblatt gleich mit zu Ihrem Arzt zu bringen.

Nutzen Sie gerne das beigefügte Musterformular!

Download Notwendigkeitsbescheinigung

 Wichtig für den Arzt: Es handelt sich um eine budgetneutrale Verordnung!

Was ist eine BIA?

Ist die Abkürzung für die Bioelektrische Impedanzanalyse. Sie ist eine nicht-invasive Methode zur Bestimmung der Körperzusammensetzung (Wasser, Fett- und Muskelmasse). Detailierte Informationenier!

Was ist eine "mobile" BIA?

Eine mobile BIA ist ein transportables Gerät zur Messung der Körperzusammensetzung. In meinem Fall handelt es sich um ein BIA-Messgerät der Firma Seca (mBCA525). Mit diesem Gerät ist es mir möglich übrall dort zu messen, wo man sich für 10 Minuten bequem hinlegen kann. Also auch vor Ort bei Ihnen zu Hause. Lediglich Füße und Hände müssen während der Messung unbedeckt sein.

 

Was bedeutet, dass "Produktunabhängig" beraten wird?

Zertifizierte ErnährungsberaterInnen und -therapeutInnen dürfen nicht für bestimmte Produkte werben. Auch ist es verboten Leistungen und Angebote derart zu gestalten, dass ein finanzieller Vorteil entsteht. Ein Produktverkauf, -handel oder -vertrieb ist untersagt.

Klartext: es wird kein Produkt beworben oder an Sie verkauft.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner